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Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten (Tätigkeiten mit Metallen)

Die Herstellung von Katalysatoren umfasst die Herstellung chemischer Katalysatoren auch auf Basis krebserzeugender Metalle und deren Verbindungen insbesondere der Elemente Cobalt und Nickel.
Angewendet werden die chemischen Katalysatoren in reiner Form und als Metalloxide auf Trägern.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Metall
CobaltH302-H317-H334-H341-H350-H360F-H413
Nickel

Die TRGS 561 (Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen) gibt für diese Branche ebenfalls etliche Hinweise zu Tätigkeiten, Expositionen und Schutzmaßnahmen.
Derzeit bestehen keine Empfehlungen im Rahmen einer DGUV Information oder einer EGU.

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Die fehlenden Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe (erkennbar am Baustellenschild) finden Sie hier bis zum 2. Quartal 2024.
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