Additive Fertigung (Metalle)
Die additiven Verfahren Metallpulver und Pulverbett-Verfahren haben im Herstellungsprozess ähnliche Schritte mit entsprechend vergleichbaren Expositionsszenarien.
Wenn eine Anlage bautechnisch nicht verändert wird, ist sie in der Regel so dicht, dass keine Exposition gegenüber Gefahrstoffen während der Fertigung der Teile zu erwarten ist.
Expositionen mit den Metallpulvern können dagegen insbesondere beim Beschicken der Anlage und beim Herausnehmen und Reinigen der hergestellten Teile auftreten.
Für die
Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen ist es sehr wichtig, welche Metalle eingesetzt werden.
Daher werden in GisChem Datenblätter für die additive Fertigung ohne den Einsatz von krebserzeugenden Metallen und für den 3D-Druck mit krebserzeugenden Metallen (z.B. Chrom, Cobalt, Nickel als Pulver oder Legierungsbestandteil) angeboten.
Für additive Fertigung mit krebserzeugenden Metallen gibt es Hinweise zur
Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen in der TRGS 528 (spezielle Hinweise unter Nr. 3.1.7 und im Anhang 3, Nr. 7).
Es bestehen zurzeit keine spezifischen Empfehlungen im Rahmen einer DGUV Information.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Die fehlenden Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe (erkennbar am Baustellenschild) finden Sie hier bis zum 1. Quartal 2024.