Zinn(II)-oxid (Zinndioxid)
GEFAHRGesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Zinn(II)-oxid wird auch als Zinnmonoxid bezeichnet.
Es handelt sich um ein geruchloses, bläulich-schwarzes, kristallines Pulver, das in Wasser und Ethanol unlöslich, aber in
Säuren und
Laugen löslich ist.
Der Stoff wird verwendet zur Herstellung anderer Zinn(II)-Verbindungen, als Reduktionsmittel sowie bei der Produktion von Rubingläsern in der Glasindustrie.
Er kann auch als weiches Schleifmittel eingesetzt werden.
CAS-Nummer: 21651-19-4
EG-Nummer: 244-499-5
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.