GisChem

Allgemeine Einführung

Jeder Betrieb, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführt, muss nach § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Folgende Pflichtangaben sind vorgesehen:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können,
  • Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten.

Für die Gefährdungsbeurteilung sowie zur Erfüllung weiterer Pflichten ist es zweckmäßig, neben diesen Angaben weitere Informationen in ein solches Verzeichnis aufzunehmen. Sie können mit GisChem derzeit einfach ein Gefahrstoffverzeichnis führen, wenn Sie Ihre Betriebsanweisungen mit GisChem-Interaktiv erstellen und/oder Ihre Gefahrstoffe im Modul Gemischrechner erfasst oder in der GisChem-Datenbank vorhanden sind.

Wenn Sie Ihr Verzeichnis auch unabhängig von GisChem-Modulen führen wollen, können Sie die folgenden Vorlagen nutzen:

Word-Vorlage (Basis-Variante)

Excel-Vorlage (Variante mit einigen zusätzlichen Angaben)

Wenn Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis mit GisChem erstellen möchten, gibt es für die Nutzung des Moduls Gefahrstoffverzeichnis zwei Möglichkeiten: Sie können das Modul sowohl völlig anonym als auch personalisiert (mit Anmeldung) nutzen. Wir empfehlen Ihnen die personalisierte Nutzung.

Personalisierter Zugang Anonymer Zugang
Anmeldung erforderlich (kostenfrei) freie Nutzung
Unterbrechung mit Zwischenspeichern möglich Arbeiten nur ohne Unterbrechung möglich
Ihre Gefahrstoffverzeichnisse werden für spätere Nutzung gespeichert. Bei Unterbrechung oder Beendigung der Nutzung werden die Daten gelöscht.
Bei Änderungen von GisChem-Stoffen wird das Gefahrstoffverzeichnis automatisch aktualisiert. Änderungen von Einstufungen müssen entweder manuell in den heruntergeladenen Dokumenten vorgenommen werden oder es müssen alle Eingaben wiederholt werden.
Sie können auch eigene Stoffe anlegen (derzeit nur indirekt, d.h. in den Modulen Gemischrechner oder GisChem-Interaktiv). Es stehen nur die Stoffe und Produkte der GisChem-Datenbank zur Verfügung.

Für den personalisierten Zugang können Sie sich hier einmalig mit frei gewähltem Nutzernamen und einer gültigen Email-Adresse registrieren. Ihnen wird im Anschluss ein Passwort-Link zu gesandt, mit dem Sie innerhalb von einer Stunde ein Passwort setzen können.
Die Datensicherheit der Übertragung wird über 128bit-SSL-Verschlüsselung sichergestellt. Auf Ihre Daten haben nur Sie Zugriff.


Sie können Ihre Stoffliste zusammenstellen über:
  • die Stoffnamen aus der GisChem-Datenbank
  • der Liste Ihrer in GisChem-Interaktiv erstellten Betriebsanweisungen
    und/oder über
  • die Listen Ihrer Stoffe und Gemische aus dem Gemischrechner

Wählen Sie die entsprechenden Menüpunkte hierzu aus und bereiten Sie die Stoffe für Ihr Gefahrstoffverzeichnis vor, indem Sie weitere Daten (wie z.B. Arbeitsplätze, Hinweise auf das entsprechende SDB, ...) ergänzen.

Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 26.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 26.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.