GisChem

Polyurethan-Trennmittel, lösemittelhaltig (bisher VbF AIII)

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Polyurethan-Trennmittel, lösemittelhaltig (bisher VbF AIII)


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atem­wege tödlich sein (H304). Wieder­holter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (EUH066). Kann Atem­wege, Ma­gen-Darm-Trakt, Augen und Haut reizen. Vor­über­gehend Schwin­del, Kopf­schmerzen, Benom­men­heit, Übelkeit mög­lich. Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämp­fen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Kon­zen­trationen - bis zur Bewusst­losig­keit mit Atem­stillstand führen. Für Zu­be­rei­tungen mit dem R-Satz R65 gilt:
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung (H413).




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden.
Versprühen bzw. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß).




Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Mit saug­fähi­gem, un­brenn­barem Ma­terial (z.B. Kie­sel­gur, Sand) auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Berst- und Ex­plo­sions­ge­fahr bei Er­wärmung! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Kohlen­dioxid)!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser, ggf. mit PEG 400 spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Durchtränkte Putztücher nur in speziellen widerstandsfähigen Behältern, die dicht verschlossen sind, sammeln. Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten!
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)