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Vulkanisationsdämpfe

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Vulkanisationsdämpfe


Gefahren für Mensch und Umwelt

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Atem­wege, Augen und Haut reizen. Vulkanisationsdämpfe (Benzo[a]pyren, Nitrosamine) können Krebs er­zeu­gen! Kann genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann das Kind im Mutterleib schä­digen (H360D)! Kann die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H360F)!
Vulkanisationsdämpfe sind brennbar und können im Inneren von Vulkanisationsapparaturen explosionsfähige Atmosphäre bilden.



Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben, Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. In geschlossenen Räumen, in denen Rohgummifelle lagern, die Vulkanisation stattfindet oder die Endprodukte direkt nach der Vulkanisation verarbeitet oder zwischengelagert werden, keine Dieselstapler oder andere Dieselfahrzeuge verwenden. Maschinen, Pressen etc. nach der Vulkanisation nicht offen stehen lassen. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Strahlmittel nur in geschlossenen Kabinen, die von außen bedient werden, einsetzen oder mit abgesaugten Werkzeugen arbeiten. Tauchbäder mit Chemikalien zur Formenreinigung stets geschlossen halten. Beim offenen Umgang mit Chemikalientauchbädern (z.B. Umfüllen) stets persönliche Schutzausrüstung benutzen. Ablagerungen von Gummistaub und -abrieb sofort beseitigen.
In der näheren Umgebung möglicher Austrittsstellen von Vulkanisationsapparaturen, an denen mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Nahbereich zu rechnen ist, sind alle Zündquellen sicher auszuschließen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!

Atemschutz: In Bereichen mit N-Nitrosamkonzentrationen über 0,2 µg/m³: Atemschutz wird empfohlen. Bei Konzentrationen über 1 µg/m³: Atemschutz muss getragen werden.
Kombinationsfilter A-P2 (grau/weiß).




Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Schwefel­oxide, Stick­oxide, Kohlen­monoxid)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)