GisChem

Kohlendioxid, Druckgas

Ganzes Dokument: Datenblatt


Kohlendioxid, Druckgas


Einstufung GHS

GHS04

Achtung

Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P410 + P403)

GHS-Einstufung
Gase unter Druck (Kapitel 2.5) - verflüssigtes Gas (Liquef. Gas), H280

Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Litera­tur­angaben.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kohlendioxid wird auch als Kohlenstoffdioxid, Kohlensäure oder Kohlensäureanhydrid bezeichnet und ist ein farb- und geruchloses, nicht brennbares Gas mit einem schwach säuerlichen Geschmack. Kohlendioxid ist nur wenig in Wasser löslich.
Kohlendioxid ist schwerer als Luft. Es kann bei erhöhtem Druck bereits bei Raumtemperatur verflüssigt werden und ist als verflüssigtes Gas in Druckbehältern im Handel.
Bei Austritt grosser Gasmengen entstehen kalte Nebel, die sich am Boden weithin ausbreiten. Bei Austritt von flüssigem Kohlendioxid aus Steigrohrflaschen entsteht festes Trockeneis.
Kohlendioxid wird vielen Getränken zugesetzt, es wird in der Kältetechnik zum Verflüssigen von Gasen, als Feuerlöschmittel und als Schutzgas beim Schweißen verwendet.
Weiterhin benötigt man es zur Herstellung von Carbonaten, Harnstoff oder Salicylsäure.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Ver­wen­dung von Kohlendioxid in Druckgasflaschen im Labor.
Für Kohlen­dioxid als Trockeneis sowie für freiwerdendes Kohlendioxid als Treibmittel sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Schmelzpunkt: -57 °C; Siedepunkt (Sublimation): -79 °C.


Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 256


Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre ist nicht möglich.
Bei schnellem Ausströmen aus der Druckgasflasche Gefahr der elektrostatischen Aufladung, die jedes anwesende explosionsfähige Gemisch entzünden kann.
Bei Normaltemperatur ist der Stoff nicht sehr reaktiv (Inertgas). Reaktionen mit anderen Substanzen sind nur bei hohen Temperaturen oder bei Anwesenheit von Katalysatoren möglich.
Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aminen, Ammoniak, Alkalien, Lithium­alu­minium­hydrid, sowie - beson­ders bei höheren Temp­era­turen - mit Me­tall­pulvern.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskon­zen­trati­onen entstehen können.
Apparaturen und Anlagen sind auf Dauer technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen).
Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s. Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das nicht möglich im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Die Gasentnahme muss bei Flaschen zur Entnahme von Kohlendioxid-Gas über einen Druckminderer erfolgen, die Flaschen müssen dabei aufrecht stehen.
Bei Steigrohrflaschen zur Entnahme flüssigen Kohlendioxids erfolgt die Entnahme ohne Druckminderer. Steigrohrflaschen niemals mit normalen Druckgasflaschen verwechseln!
Entnahmeeinrichtungen bei Steigrohrflaschen müssen druckfest und für flüssiges Kohlendioxid geeignet sein, sonst besteht Berstgefahr!
Bei Befüll- und Entleervorgängen Gasaus­tritt ver­meiden, z.B. durch Gaspen­delung und Einsatz absperr­barer flexib­ler Leitungen.
Bei Transport der Druckgasflaschen Flaschen­ventil schließen und durch Ventil­schutz­kappe sichern.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen!
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern.



Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung kön­nen auf­tre­ten.
Bei höheren Konzentrationen be­steht Er­stickungs­gefahr.



Brand- und Explosionsschutz

Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Gasen vermeiden.
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz ist in Laboratorien ständig zu tragen.
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­benenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Fußschutz: Bei der Handhabung von mobilen Druck­geräten wie z.B. Druck­gasflaschen Schutz­schuhe mit inte­grierter Stahl­kappe tragen.
Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung nur umge­bungs­luft­unab­hängi­ges Atem­schutz­gerät.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungs­gefahr durch Sauer­stoff­mangel.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Leicht­schlauch­geräte zu verwenden. Hierfür bestehen keine Tragezeit­begrenzungen.



Arbeitsmedizinische Vorsorge

Da für das Produkt zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folg­enden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.



Schadensfall

Dämpfe sind schwerer als Luft. Gefahr der An­samm­lung in Senken, Schächten, Gruben, Kellern, Ka­na­lisation, Silos - Erstickungsgefahr!
Bei störungsbedingtem Gasaustritt - wenn gefahrlos möglich - Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen.
Undichte Druckgasbehälter (Flaschen) mit einem Bergungsbehälter ins Freie bringen und Inhalt vorsichtig abblasen oder unter Absaugung stellen. Ist das nicht möglich, Gefahrenbereich räumen und ggf. Feuerwehr und/oder Füllwerk informieren.
Bei der Schadensbeseitigung immer per­sön­liche Schutz­aus­rüstung tragen: umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät .
Raum anschließend lüften.
Bei Brand in der Umgebung unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasbehälter (Flaschen) aus dem Gefahrenbereich bringen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.
Bei Brand in der Um­gebung Be­hälter mit Sprüh­wasser kühlen.
Berst­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Feuerwehr über gefährdete Druckgasbehälter (Flaschen) oder Lagerbehälter informieren.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.



Entsorgung

Druckgasbehälter (Flaschen) nicht bis zum völ­ligen Druckausgleich entleeren. Restgas­men­gen nicht in die Atmo­sphäre abblasen.
Leere Druckgasflaschen kennzeichnen und an den Lieferanten zurückgeben. Defekte Druckgasflaschen kennzeichnen und Lieferanten informieren.



Lagerung

Druckgasbehälter (Flaschen) bzw. Lagerbehälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht oder an­de­ren Wärmequellen aussetzen!
Flaschen gegen Umfallen sichern, nur mit Ventilschutz lagern.
In Arbeitsräumen dürfen Gase nur bis zu einem Nennvolumen von maximal 2,5 Litern gelagert werden.
Eine Lagerung in Sicherheitsschränken nach EN 14470-2 ist ebenfalls zulässig.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 2A.