GisChem

Acrylamid

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Acrylamid


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08

Gefahr

Die im Fol­gen­den aufge­führten Ge­fahren und Maß­nahmen be­ziehen sich auf den Fest­stoff.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann vermut­lich die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H361f)! Giftig bei Verschlucken (H301). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen (H312 + H332). Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Verursacht Hautreizungen (H315). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann Atem­wege reizen. Kann Gefühls­störungen, Muskel­schwäche, Koordi­nations­störung und Hallu­zina­tio­nen ver­ur­sachen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Nerven­lähmung und Nerven­schaden, Leber­schaden und Kreis­lauf­störung ver­ur­sachen. Personen mit Acrylamid-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Polymerisiert unter heftiger Wärmeentwicklung bei erhöhten Temperaturen sowie bei Kontakt mit Poly­meri­sations­ini­tia­toren (z.B. UV-Licht, Oxidati­ons­mitteln, Säuren, Laugen). Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
WGK: 3 (stark wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A-P3 (braun/weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Beim Ver­dün­nen oder Ab­fül­len: Kunst­stoff­schürze! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Produkt ist brenn­bar, doch nur kurzes An­brennen und rasches Aus­löschen von selbst. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Stick­oxide)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten!
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)