GisChem

Zink-bis(N,N-dimethyl-dithiocarbamat) (ZDMDC)

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Zink-bis(N,N-dimethyl-dithiocarbamat) (ZDMDC)


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08 GHS05 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Giftig bei Verschlucken (H301). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann bei Verschlucken die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373). Kann die Augen reizen. Kann Atembe­schwerden, Atem­not, Husten, Tränen- und Speichelfluß, Augenschmerz, Herzklopfen, Übelkeit, Kopf­schmerzen, Lungen­schaden, Fieber und Blut­bild­veränderungen ver­ur­sachen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Kreis­lauf­störung, Leber­schaden, Ma­gen-Darm-Be­schwer­den und vege­tative Stö­run­gen ver­ur­sachen. Personen mit Zink-bis(N,N-dimethyl-dithiocarbamat)-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben. Personen mit Thiuramen (Kreuzreaktion)-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben. Alkohol kann Gesund­heits­störun­gen ver­schlimmern.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bei Granu­laten, Schuppen, Pas­ten oder in beöl­tem Zu­stand bezüg­lich Staub­explosions­gefahr Her­steller­informa­tionen berück­sichtigen. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Räumliche Trennung von anderen Arbeitsplätzen, Aufenthalt nur soweit notwendig. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Die folgenden Maßnahmen treffen nur zu, wenn Staubexplosionsgefahr entstehen kann. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Lagerbedingungen beachten! Säcke dicht ge­schlos­sen lagern; vor Feuchtig­keit und Was­ser schützen! Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

In Gummi-Mischereien: Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk. Kein Dauerkontakt - anhaftende Pulverreste sofort entfernen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Schwefel­oxide, Stick­oxide, Cyan­wasser­stoff)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Ent­weichende Dämpfe mit Sprüh­wasser nieder­schlagen, an­schließend mög­lichst schnelle Reini­gung.
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten!
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)