GisChem

Methanol, ab 10 % bis unter 20 %

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Methanol, ab 10 % bis unter 20 %


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Atem­wege, Augen, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Be­schwer­den kön­nen auch erst spä­ter auf­tre­ten. Vor­über­gehend Schwin­del, Kopf­schmerzen, Übelkeit, Seh­störung, Ver­wirrt­heit mög­lich. Kann Augen­schaden, Leber­schaden, Herz­schaden, Nieren­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det unter heftiger Wärme­ent­wick­lung mit Alkali­metallen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe wie z.B. Wasser­stoff. Explosions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkylaluminiumderivaten, Säure­chloriden und Säure­anhydriden. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Stoffe.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Bei Dämp­fen oder Ne­beln im Ab­zug ar­bei­ten und Front­schieb­er ge­schlos­sen hal­ten. Ge­fäße nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Das Pi­pet­tieren mit dem Mund ist ver­boten - Pipet­tier­hilfen verwen­den! Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Vor­räte im Labor so ge­ring wie mög­lich hal­ten, gegen Flamm- und Hitze­einwir­kung ge­sichert auf­be­wahren. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Da brenn­bare Flüssig­keit mit Flamm­punkt kleiner als 45°C: nur im Ab­zug mit ex-geschütz­tem Ven­tilator ar­bei­ten, Front­schieber geschlossen halten. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten! An dauerabgesaugten Orten aufbewahren. Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz. Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen oder Stäuben: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Geeigneter Atemschutz: Gas­filter A (braun) Mit saug­fähi­gem, un­brenn­barem Ma­terial (z.B. Kie­sel­gur, Sand) auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Formaldehyd, sowie reizende Gase und Dämpfe)! Berst­gefahr bei Erwär­mung.
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Durchtränkte Putztücher nur in speziellen widerstandsfähigen Behältern, die dicht verschlossen sind, sammeln. Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten! Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)