Trypsin
Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf
Trypsin
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahr
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Atemnot und Asthma verursachen. Personen mit Trypsin-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische möglich. Entzündung von Staub-Luft-Gemischen durch Schweißfunken, Trennschleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gebinde nicht offen stehen lassen! Arbeitsbereiche arbeitstäglich reinigen. Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen Staubentwicklung vermeiden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staubablagerung und -aufwirbelung vermeiden! Staubablagerungen sofort entfernen! Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Feucht reinigen oder saugen (nur mit ex-geschützten Industriestaubsaugern). Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbindungen zur Erde auch bei Schlauchleitungen und Armaturen nicht unterbrechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen. Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeitsschluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Produktreste sofort von der Haut entfernen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz!
Handschutz: Handschuhe aus:
... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P2 (weiß).
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung! Arbeitskleidung in EX-Bereichen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht anziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.
Verhalten im Gefahrenfall
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer Schutzbrille, Handschuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz tragen. Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen!
Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Rückzündungsgefahr bei Anwendung von Kohlendioxid als Löschmittel . Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe (z.B. Kohlenmonoxid und Stickoxide)! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation verhindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Wasser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes. Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Verpackungen mit Restinhalten:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Verunreinigtes Aufsaugmaterial und Putzlappen sammeln in:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)