GisChem

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten


Gefahren für Mensch und Umwelt

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Atem­wege, Augen und Haut reizen. Vor­über­gehend Husten, Müdig­keit, Schwit­zen mög­lich. Kann Atem­not, Asthma, Lungen­schaden ver­ur­sachen. Personen mit Isocya­naten-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben. Beim Bearbeiten mit Maschinen entstehender Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden führen.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich.



Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Bei ortsbeweglichen Absaugungen Filter in den Absaugbehältern täglich reinigen.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen!

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P1 (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Produkt ist brennbar (Glimm­brand), doch nur kurzes An­brennen und rasches Aus­löschen von selbst. In Einzel­fällen Aus­brei­tung eines of­fenen Brandes. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Scharfen Löschmittelstrahl und damit Aufwirbelung von Glimmbränden vermeiden - Staubexplosionsgefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Kohlen­dioxid, Stick­oxide und in Spuren Cyan­wasser­stoff)! Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutz­aus­rüstung.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Bei Inhalation von Staub ein Dosieraerosol (inhalatives Steroid) einatmen lassen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten! Schneidabfälle werden z.T. weiterverwendet, z.B. als Schaumstoff-Flocken oder für die Herstellung von Verbundschaumstoff. Groß­volumige Ab­fälle staub­arm zer­kleinern.
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)