GisChem

Kohlendioxid, Druckgas

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Kohlendioxid, Druckgas


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS04

Achtung

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Vor­über­gehend Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung mög­lich. Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Bei schnellem Aus­laufen aus dem Be­häl­ter Entzün­dung durch Elek­trostatik möglich. Bei Normaltemperatur ist der Stoff nicht sehr reaktiv (Inertgas). Reaktionen mit anderen Substanzen sind nur bei hohen Temperaturen oder bei Anwesenheit von Katalysatoren möglich. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aminen, Ammoniak, Alka­lien, Lithium­alu­minium­hydrid, sowie - beson­ders bei höheren Temp­era­turen - mit Me­tall­pulvern.
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Druckgasflasche durch Kette si Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen Schweres Atemschutzgerät trage

Räume so lüf­ten, dass kein Sauer­stoff­mangel oder gefähr­liche Gas­konzen­tratio­nen ent­stehen können. Nur auf Dicht­heit ge­prüf­te An­la­gen, Rohr- und Schlauch­lei­tungen benut­zen. Die Gasentnahme muss bei Flaschen zur Entnahme von Kohlendioxid-Gas über einen Druckminderer erfolgen, die Flaschen müssen dabei aufrecht stehen. Bei Steigrohrflaschen zur Entnahme flüssigen Kohlendioxids erfolgt die Entnahme ohne Druckminderer. Steigrohrflaschen niemals mit normalen Druckgasflaschen verwechseln! Ver­schlüsse von Lager­behältern nur nach Druck­aus­gleich vorsichtig öff­nen! Bei Trans­port der Druck­gas­flaschen Flaschen­ventil schließen und durch Ventil­schutz­kappe sichern. Druck­gas­fla­schen nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schen­fuß, Kon­kav­böden rollen - nicht wer­fen! Druck­gas­flaschen gegen Um­fallen oder Herab­fallen sichern! Druck­gas­flaschen und Lager­behäl­ter vor mecha­nischer Beschä­digung schützen, z.B. durch An­fahr­schutz, Ab­schran­kung, Schutz­abstand.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Gas vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. Fußschutz: Bei der Handhabung von z.B. Druck­gasflaschen Sicher­heits­schuhe tragen.
Atemschutz: Aus­schließ­lich um­ge­bungs­luft­un­ab­hän­giges Atem­schutz­gerät ver­wen­den!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Erstickungs­gefahr in Senken, Schäch­ten, Gru­ben, Kellern, Kanali­sation, Silos! Wenn ohne Risi­ko mög­lich, Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen. Undichte Druck­gas­flaschen mit Bergungs­behälter ins Freie bringen, Inhalt vor­sichtig abblasen oder unter Absaugung stellen. Ist das nicht möglich, ggf. Feuerwehr und/oder Füllwerk informieren. Bei der Scha­dens­be­sei­tigung immer umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät tra­gen. Raum an­schließend lüf­ten.
Bei Brand in der Umgebung unter Beach­tung des Selbst­schutzes gefüllte Druckgas­behälter (Flaschen) aus dem Gefahren­bereich brin­gen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen. Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Berst­gefahr bei Erwär­mung. Pro­dukt ist nicht brenn­bar. Feuerwehr über gefährdete Druckgasbehälter (Flaschen) oder Lagerbehälter informieren.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Druck­gas­flaschen nicht bis zum völ­ligen Druck­ausgleich ent­leeren. Restgas­men­gen nicht in die Atmo­sphäre abblasen. Leere Druck­gas­flaschen kenn­zeich­nen, Rück­gabe an den Lieferanten. Defekte Druckgasflaschen kennzeichnen, Lieferanten informieren.