GisChem

Hydrauliköle, biologisch abbaubar

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Hydrauliköle, biologisch abbaubar


Gefahren für Mensch und Umwelt

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann die Haut und Au­gen reizen. Entfettet die Haut. Einige Inhalts­stoffe des Pro­duktes können bei empfind­lichen Personen zu Reizungen und aller­gischen Reaktionen führen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen Leer/Abstand P028 Benutzen von Handschuhen Leer/Abstand M022 Hautschutzmittel benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Hydraulikanlage vor Aufnahme der Tätigkeit drucklos machen! Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Versprühen bzw. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Putz­lappen nicht in die Taschen der Arbeits­kleidung stecken! Ver­un­reinigte Klei­dung wech­seln! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Vor Arbeits­be­ginn und nach jeder Pause Haut­schutz­salbe auf­tragen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werk­stücken oder Werk­zeugen keine Schutz­hand­schuhe tragen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei branchentypischer Verwendung wird in der Regel kein Atemschutzgerät benötigt. Bei Versprühen oder größerer Dampfentwicklung z.B. durch starkes Erhitzen:
Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß).




Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Mit saug­fähi­gem, un­brenn­barem Ma­terial (z.B. Kie­sel­gur, Sand) auf­neh­men und ent­sor­gen! Vorsicht! Rutsch­gefahr durch aus­ge­laufen­es/ver­schüttetes Pro­dukt !
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Berst- und Ex­plo­sions­ge­fahr bei Er­wärmung!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Nach Kontakt mit Hydrauliköl verun­reinigte Klei­dung, auch Unter­wäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen. Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten! Durchtränkte Putztücher nur in speziellen widerstandsfähigen Behältern, die dicht verschlossen sind, sammeln.
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Zur Entsorgung nicht vermischen. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
Verpackungen mit Restinhalten: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)
Ver­unrei­nigtes Auf­saug­material und Putz­lappen sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)