Hydrauliköle, biologisch abbaubar
Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf
Hydrauliköle, biologisch abbaubar
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut und Augen reizen. Entfettet die Haut. Einige Inhaltsstoffe des Produktes können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe bei Versprühen bzw. Erwärmung! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Reagiert mit starken Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Hydraulikanlage vor Aufnahme der Tätigkeit drucklos machen! Gebinde nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten.
Versprühen bzw. Erwärmung vermeiden, sonst Brand- und Explosionsgefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause Hautschutzsalbe auftragen.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz!
Handschutz: Handschuhe aus:
... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen keine Schutzhandschuhe tragen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei branchentypischer Verwendung wird in der Regel kein Atemschutzgerät benötigt. Bei Versprühen oder größerer Dampfentwicklung z.B. durch starkes Erhitzen:
Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß).
Verhalten im Gefahrenfall
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer Schutzbrille und Handschuhe tragen. Mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt !
Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe (z.B. Kohlenmonoxid)! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erwärmung!
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation verhindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen.
Nach Hautkontakt: Nach Kontakt mit Hydrauliköl verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes. Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Durchtränkte Putztücher nur in speziellen widerstandsfähigen Behältern, die dicht verschlossen sind, sammeln.
Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Zur Entsorgung nicht vermischen. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
Verpackungen mit Restinhalten:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)Verunreinigtes Aufsaugmaterial und Putzlappen sammeln in:
(bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)