GisChem

Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen

Ganzes Dokument: Datenblatt


Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen


Einstufung GHS

GHS04

Achtung

Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P403)

GHS-Einstufung
Gase unter Druck (Kapitel 2.5) - verflüssigtes Gas (Liquef. Gas), H280

Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Litera­tur­angaben.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kohlendioxid ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Es ist elektrisch nicht leitend und deshalb auch für den Schutz spannungsführender Anlagenteile geeignet.
Typische Anwendungsbereiche sind überall dort, wo nicht mit Wasser gelöscht werden kann oder darf, das sind z.B. Serverräume, EDV-Anlagen oder elektrische Schaltschränke, Laboratorien sowie Gefahrstofflager.
Auch bei der Farb- und Lackherstellung oder bei Werkzeugmaschinen, Hydraulikanlagen, Silos oder Staubfiltern, genauso wie an Motorprüfständen werden Kohlendioxidlöscher eingesetzt.
In kleinen und engen Räumen kann das Löschen mit tragbaren Löschern lebensgefährlich sein.
Kohlendioxid wird nicht nur in tragbaren Feuerlöschern eingesetzt, sondern auch in Löschanlagen. Je nach benötigter Menge an Löschmittel werden Hochdruckanlagen oder Niederdruckanlagen eingebaut.
Dabei kann das Löschmittel zum Raumschutz Hallen oder Räume fluten oder zum Objektschutz freistehende Einrichtungen. Die Schutzmaßnahmen sind dementsprechend auf die Größe und Art der Löschanlage abzustimmen.
Für Hochdruckanlagen wird das Kohlendioxid in Druckgasflaschen vorgehalten, zum Umgang mit Druckgasflaschen ist das Datenblatt Kohlendioxid, Druckgas zu beachten.
Werden größere Mengen benötigt, wird das Kohlendioxid bei minus 20 Grad und 20 Bar bevorratet.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Ver­wen­dung von Kohlendioxid als Löschmittel.
Dieses Datenblatt beschreibt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen.
Da Kohlendioxid geruchlos ist, erfolgt für Löschanlagen eine Odorierung, häufig mit zitronenartigem Geruch.
In tiefergelegenen Bereichen hält sich Kohlendioxid beständig.
Für Kohlendioxid als Druckgas, Trockeneis oder als Treibgas sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Siedepunkt: -78,5 °C (Sublimation)


Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 256


Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.



Messung / Ermittlung

Die bereitgestellte Kohlendioxid-Löschmittelmengen sind in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen, auch für handgeführte Löscher.
In ortsfesten Feuerlöschanlagen sind die zu erwartenden Konzentrationen nach der Flutung rechnerisch bzw. durch Probeflutung zu ermitteln, festzulegen und zu dokumentieren.
Der Gefährdungsbereich ist festzulegen.
Kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen auch in angrenzenden Räumen oder Bereichen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, sind diese Räume oder Bereiche in den Gefährdungsbereich der Löschanlage einzubeziehen.
Da Kohlendioxid schwerer als Luft ist, sind zusätzlich unterirdische Bereiche, wie Gruben und Schächte zu berücksichtigen, also z.B. auch Gruben von Pressen und Walzstrassen.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre ist nicht möglich.
Bei schnellem Auslaufen aus dem Behäl­ter Ge­fahr der elektrostatischen Aufladung, die jedes anwesende explosionsfähige Gemisch entzünden kann.
Bei Normaltemperatur ist der Stoff nicht sehr reaktiv (Inertgas). Reaktionen mit anderen Substanzen sind nur bei hohen Temperaturen oder bei Anwesenheit von Katalysatoren möglich.
Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aminen, Ammoniak, Alkalien, Lithium­alu­minium­hydrid, sowie - beson­ders bei höheren Temp­era­turen - mit Me­tall­pulvern.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstellen aufsuchen.
Müssen in gefährdeten Bereichen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die zur ungewollten Auslösung der Löschanlage führen können, muss die Löschanlage von einer beauftragten Person blockiert werden.



Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung kön­nen auf­tre­ten.
Bei höheren Konzentrationen be­steht Er­stickungs­gefahr.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Gasen vermeiden.
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).



Persönliche Schutzmaßnahmen

Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung nur umge­bungs­luft­unab­hängi­ges Atem­schutz­gerät.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungs­gefahr durch Sauer­stoff­mangel.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Leicht­schlauch­geräte zu verwenden. Hierfür bestehen keine Tragezeit­begrenzungen.



Arbeitsmedizinische Vorsorge

Da für das Produkt zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folg­enden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.



Schadensfall

Bei Ausströmen von Löschgas Raum sofort verlassen, Lebensgefahr.
Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstelle aufsuchen. Lebensgefahr.
Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen nicht gefährdet sind.
Konzept für das Lüften erstellen, abhängig von Anlagengröße und Rahmenbedingungen. Insbesondere bei unterirdischen Bereichen kann Absaugung nötig werden.
CO2 geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Prüfung durch beauftragte Personen oder durch die Feuerwehr die Freigabe erfolgt.



Erste Hilfe

Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.