GisChem

Cadmium-Pulver (nicht pyrophor)

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Cadmium-Pulver (nicht pyrophor)


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (H361)! Schädigt Lunge, Nieren, Knochen bei längerer oder wiederholter Exposition (H372).
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bildet mit Säuren brennbare Gase/Dämpfe. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Ammoniak, Alkalimetallen, Phosphortrichlorid, Selen, Tellurund in der Hitze mit Zink. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen. Verschmutze Kleidung durch den Betrieb reinigen lassen.
Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Hautschutz: Hautschutzplan beachten!
Körperschutz: Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Bei der Be­sei­tigung größe­rer Mengen von ver­schütte­tem Pro­dukt immer Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung mit Industrie­staubsauger oder Kehr­saug­maschine (geeignet für die Zone und entzünd­bare Stäube) auf­neh­men und ent­sor­gen!
Produkt ist brenn­bar. Sonder­lösch­pulver für die Brand­klasse D (Metall­brand­lösch­pulver) einsetzen. Auf keinen Fall Wasser, Kohlen­dioxid oder Schaum ver­wen­den! Staub­auf­wirbe­lung ver­mei­den! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)