GisChem

Additive Fertigung, 3-D-Druck

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Additive Fertigung, 3-D-Druck


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H360F)! Schädigt bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Cobalt und Nickel-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Entzündbarer Feststoff (H228). Bei Anreicherung von Feinstaub ist die Bil­dung explosionsfähiger Staub-Luft-Ge­mi­sche möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung (H413).




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Eine trockene Verwendung darf nur in geschlossenen Anlagen oder offen mit hochwirksamer Absaugeinrichtung durchgeführt werden. Bei Arbeitsprozessen mit hoher Staubexposition (z.B. Trockenschleifen) muss persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden. Beim Nassschleifen Aerosole an der Entstehungsstelle absaugen. Wenn trocken geschliffen wird, Hartmetallstäube direkt an der Entstehungsstelle absaugen. Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Belastete und nicht belastete Bereiche von Umkleideräumen sind zu trennen (Schwarz-Weiß-Prinzip). Vor der Pause Hände und ggf. Gesicht waschen, die Kleidung absaugen und Schuhe säubern. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Körperschutz: Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Produkt ist brenn­bar. Sonder­lösch­pulver für die Brand­klasse D (Metall­brand­lösch­pulver) einsetzen. Auf keinen Fall Wasser, Kohlen­dioxid oder Schaum ver­wen­den! Staub­auf­wirbe­lung ver­mei­den! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Bei Be­wußt­sein so­fort in klei­nen Schlucken viel Was­ser trin­ken, Er­brechen her­bei­führen!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)