Hygienemaßnahmen
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Labormäntel und -arbeitskleidung im Labor lassen.
Reinigung der Arbeitskleidung durch den Betrieb!
Bei hautgefährdenden Arbeitsstoffen sind Hautschutzmaßnahmen erforderlich. Ein Hautschutzplan ist zu erstellen.
Nahrungs- und Genussmittel getrennt von Arbeitsstoffen aufbewahren. Bei der Arbeit weder essen, trinken, rauchen oder schnupfen.
In Laboratorien darf generell nicht geraucht werden, Kosmetika dürfen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nicht angewandt werden.
Mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht in sauberen Bereichen wie z.B. Büros, Bibliotheken, Seminarräumen, Teeküchen, Kantinen oder Cafeterien getragen werden.