Gefahr
Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenschäden (H318). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann die Atemwege reizen. Vorübergehend Sehstörung und Atembeschwerden möglich. Kann Nierenschaden verursachen. Verschlucken kann zu Bildung von krebserzeugenden N-Nitrosaminen führen.
Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe bei Versprühen bzw. Erwärmung! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Reagiert mit starken Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung. Reagiert unter heftiger Wärmeentwicklung z.B. mit Säuren und Säurechloriden. Begünstigt (katalysiert) z.B. den Zerfall von Peroxiden und die Reaktion von Isocyanaten. Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr. Bildung von Nitrosaminen, die Krebs erzeugen können, unter speziellen Bedingungen möglich! Kann in Aktivkohlefiltern die Selbstentzündung der Kohle ab 230 °C auslösen.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)