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Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards)

Auszug aus:
Datenblatt

Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards): Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Stoffe, Ge­mische oder Erzeug­nisse mit einem geringeren gesund­heitlichen Risiko als die von ihm in Aus­sicht genommenen erhältlich sind.
Hierbei sind insbesondere die Hinweise der TRGS der 600er-Reihe zu beachten.
Der Verzicht auf eine mögliche Substitution ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen, sofern insgesamt nicht nur geringe Gefährdung vorliegt.
Die Substitution eines Stoffes durch einen Stoff zwar mit geringerer Toxizität, jedoch höherem Dampfdruck oder mit zusätzlichen Brand- und Explosionsgefahren kann das Gesamtrisiko erhöhen.