GisChem

Chloramin T

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Chloramin T: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS08 GHS06

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Vor­über­gehend Husten, Atembe­schwerden, Atem­not, Schwin­del und Fieber mög­lich. Kann Atem­not und Asthma ver­ur­sachen. Personen mit Chloramin T-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch offene Flammen oder in Mühlen möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det mit Säuren gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Ammoniak, Ammonium­salzen.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)