GisChem

Nickel(II)-oxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nickel(II)-oxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Schädigt bei Einatmen die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Nickel-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Schwefelwasserstoff.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung (H413).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)