GisChem

Cadmiumoxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Cadmiumoxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS09 GHS08

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (H361)! Schädigt Lunge, Nieren, Knochen bei längerer oder wiederholter Exposition (H372).
Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)