GisChem

Fluorwasserstoffsäure ab 0,5 % bis unter 1 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Fluorwasserstoffsäure ab 0,5 % bis unter 1 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu ernsten Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Giftig bei Hautkontakt (H311). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann Zahnschäden, Knochenveränderungen, Lungenschäden ver­ur­sachen.
Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Kalium­per­manga­nat, Ammoniak, Aminoethanol, Essigsäureanhydrid und Schwefel­säure. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Flusssäure.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)