GisChem

Fluorwasserstoffsäure ab 0,5 % bis unter 1 %

Auszug aus:
Datenblatt

Fluorwasserstoffsäure ab 0,5 % bis unter 1 %: Einstufung GHS

GHS06 GHS07

Gefahr

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Giftig bei Hautkontakt. (H311)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260)
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. (P262)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. (P303 + P361 + P353)
Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). (P320)
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P403)
Behälter dicht verschlossen halten. (P233)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Akute Toxizität dermal (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H311
Schwere Augenreizung (Kapitel 3.3) - Kategorie 2 (Eye Irrit. 2), H319

ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet und der Eintrag ist ggf. um zusätzliche Einstufungen ergänzt worden.
Für Verdünnungen und Gemische kann die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse "Akute Toxizität" abhängig von den verwendeten toxikologischen Daten abweichen.