Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko als die von ihm in Aussicht genommenen erhältlich sind.
Hierbei sind insbesondere die Hinweise der TRGS der 600er-Reihe zu beachten.
Der Verzicht auf eine mögliche Substitution ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen, sofern insgesamt nicht nur geringe Gefährdung vorliegt.
Die Substitution eines Stoffes durch einen Stoff zwar mit geringerer Toxizität, jedoch höherem Dampfdruck oder mit zusätzlichen Brand- und Explosionsgefahren kann das Gesamtrisiko erhöhen.