Achtung
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich bei Einatmen Krebs erzeugen. (H351)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. (EUH212)
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. (P264)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Bei anhaltender Augenreizung: (P337)
Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P313)
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P333 + P313)
GHS-Einstufung
Schwere Augenreizung (Kapitel 3.3) - Kategorie 2 (Eye Irrit. 2), H319
Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351 (Einatmen)
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3), H412
Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Literaturangaben.
Die Einstufung gilt für alle Pulverprodukte, die mind. 1% Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser bis maximal 10µm im Gemisch enthalten.