2-Ethylhexanol wird auch als 2-Ethylhexan-1-ol, Ethylhexanol, Isooctanol, Iso-Caprylalkohol, Isooctylalkohol oder i-Octanol bezeichnet.
2-Ethylhexanol ist eine klare, farblose, dickflüssige, alkoholartig bis aromatisch riechende Flüssigkeit, die schlecht in Wasser, aber gut in den meisten organischen Lösemitteln löslich ist.
Der Stoff wird für die Herstellung von Weichmachern oder von 2-Ethylhexylacrylat, als Schmierstoffadditiv, als Oberflächenbehandlungsmittel, als vielseitiges Lösemittel und als Dispergiermittel für Pigmente verwendet.
Darüber hinaus wird es als Lösemittel und Bestandteil von Desinfektionsmitteln, wie sie auch in biotechnologischen Laboratorien verwendet werden, eingesetzt.
Schmelzpunkt: < -76 °C
Siedepunkt: 182 °C bis 184 °C
Flammpunkt: 73 °C
Zündtemperatur: 270 °C
Untere Explosionsgrenze: 0,79 Vol.-% bzw. 43 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,7 Vol.-% bzw. 687 g/m³
2-Ethylhexanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 5,4 mg/m³ bzw. 1 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 5,4 mg/m³ (1 ppm) (gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeitraumes von 8 Stunden)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht überschritten werden.
Geruchsschwelle: 0,4 mg/m³ - 0,73 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 134
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.