Isopropanol wird auch als Propan-2-ol, i-Propanol, Isopropylalkohol oder 2-Propanol bezeichnet.
Es ist eine farblose, alkoholartig riechende Flüssigkeit, die vollständig mischbar mit Wasser, Ethanol, Aceton und Diethylether ist.
Verwendet wird es als Lösemittel, Verdünnungsmittel und organisches Zwischenprodukt.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Schmelzpunkt: -88 °C
Siedepunkt: 82,4 °C
Flammpunkt: 12 °C
Zündtemperatur: 425 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,0 Vol.-% bzw. 50 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 13,4 Vol.-% bzw. 335 g/m³
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Aceton, Grenzwert: 25 mg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: Aceton, Grenzwert: 25 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 135
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.