Cyclohexanon ist eine farblose, ölige Flüssigkeit mit einem pfefferminzartigen Geruch. Es ist in Wasser nur wenig löslich, aber mit den meisten organischen Lösemitteln z.B. Aceton, Ethanol und Petrolether gut mischbar.
Für viele Lackrohstoffe, Polyvinylchlorid und basische Farbstoffe ist Cyclohexanon ein geeignetes Lösemittel.
In Form von Cyclohexanonharzen wird es eingesetzt zur Verbesserung von Verlauf und Glanz von Lacken und als Zusatz für Lederdeckfarben, Spezialfarben und Abbeizmitteln.
Schmelzpunkt: -26 °C
Siedepunkt: 156 °C
Flammpunkt: 43 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-% bzw. 53 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 9,4 Vol.-% bzw. 380 g/m³
Cyclohexanon
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 80 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 64
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.