Produkte dieser Gruppe bestehen aus aromatischen und n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen.
Die Kohlenwasserstoffgemische werden auch als Isoparaffine, Siedegrenzbenzine, Spezialbenzine, Testbenzine, Mineralterpentine und Solvent Naphta leicht bezeichnet.
Die Produkte sind flüssig, farblos und haben abhängig von der chemischen Zusammensetzung einen bezinartigen, paraffinischen bis aromatischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt miteinander mischbar.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe werden u.a. als Löse- bzw. Verdünnungsmittel in Farben, Lacken und Klebstoffen benutzt sowie als Bestandteile von Reinigungs-, Putz- und Pflegemitteln verwendet.
Bei Maschinen- und Metallreinigung und als Entfettungsmittel werden Produkte dieser Gruppe ebenfalls verwendet.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen ISOPAR, EXXSOL, SHELLSOL, Hydrosol, KRISTALLÖL, VARSOL, SOLVESSO.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung abweichen.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe sind typische Bestandteile von Kohlenwasserstoffgemischen bzw. für die Anwendung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,6 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 7 Vol.-%
Die Charakterisierung und die Kenndaten (Explosionsgrenzen) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasserstoffgemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 600 µg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: unmittelbar nach Exposition; Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 75 µg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: o-Kresol (nach Hydrolyse), Grenzwert: 1,5 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Xylol, Grenzwert: 1,5 mg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenzwert: 2000 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.