Produkte dieser Gruppe bestehen aus n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen mit der überwiegenden Zahl an C-Atomen C4-C13.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe enthalten n-Hexan ab 5 %. Sie sind frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen und haben einen Aromatengehalt von < 1 % (Benzol < 0,1 %).
Die Kohlenwasserstoffgemische werden z.B. auch als Siedegrenzbenzine oder Spezialbenzine, häufig mit Angabe der entsprechenden Siedegrenzen bezeichnet. Typische Siedebereiche dieser Produktgruppe liegen zwischen ca. 64°C und 100°C.
Die Produkte sind flüssig, farblos, leichtflüchtig und haben einen benzinartigen, paraffinischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt untereinander mischbar.
Die n-Hexan-Gehalte der Produkte können in Größenordnungen zwischen ca. 35 % und 50 % liegen. Sie werden daher z.T. auch als "technisches Hexan" bezeichnet.
Hauptanwendung ist die Ölextraktion und als Lösemittel zur Polymerherstellung sowie in Klebstoffen.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen NORPAR, EXXSOL, HEXAN (technisches Hexan), Hexan Polymerisationsqualität.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung abweichen.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe sind typische Bestandteile von Kohlenwasserstoffgemischen bzw. für die Anwendung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8,3 Vol.-%
Die Charakterisierung und die Kenndaten (Explosionsgrenzen) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasserstoffgemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
n-Hexan
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy-2-hexanon (nach Hydrolyse), Grenzwert: 5 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.