GisChem

Reinigungsmittel auf Säurebasis, ätzend (spezielle Anwendung)

Auszug aus:
Datenblatt

Reinigungsmittel auf Säurebasis, ätzend (spezielle Anwendung): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Reinigungsmittel auf Säurebasis können verschiedene meist anorganische Säuren enthalten. Die wichtigsten Säuren dabei sind Phosphorsäure und Salzsäure.
Desweiteren sind in der Regel Tenside, Hilfsstoffe, Farbzusätze und Parfümöle enthalten, manchmal auch noch organische Säuren wie Ameisensäure, Glykolsäure oder Amidosulfonsäure.
Es handelt sich meist um klare bis leicht gelbliche oder um blau gefärbte Flüssigkeiten, die unbegrenzt mischbar mit Wasser sind.
Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen eingesetzt. Dieses Daten­blatt bezieht sich auf den Ein­satz in Verwer­tungs­be­trieben für tierische Neben­produkte.
Für Reinigungsmittel, die in anderen Bereichen Anwen­dung finden, sind Infor­matio­nen unter anderem auch im Gefahr­stoff­infor­mations­system GISBAU ent­halten.
Produkte dieser Produktgruppe können mit dem GISBAU-Code GS80 gekennzeichnet sein.
Die unter Grenz­werte und Einstufungen aufge­führten Stoffe sind typische Be­stand­teile von sauren Reinigungsmitteln,, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Phosphorsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Salzsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Ameisensäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9,5 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.