n-Heptan wird auch als Heptan oder Dipropylmethan bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, schwach nach Benzin riechende Flüssigkeit.
Die Subsanz ist vollständig mischbar in Aceton, Diethylether, Chloroform, Benzol, Petrolether und unlöslich in Wasser.
Verwendet wird Heptan als Lösemittel im Labor und für schnelltrocknende Lack- und Klebstoffe
Schmelzpunkt: -91 °C
Siedepunkt: 98 °C
Flammpunkt: -4 °C
Zündtemperatur: 220 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,1 Vol.-% bzw. 46 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 6,7 Vol.-% bzw. 280 g/m³
n-Heptan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2100 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 2085 mg/m³ (500 ppm) (gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeitraumes von 8 Stunden)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht überschritten werden.
Geruchsschwelle: 220 mg/m³ - 980 mg/m³
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 120
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.