Eisen(II,III)-oxid wird auch als Trieisentetraoxid, Magnetit oder Magneteisenstein bezeichnet und ist ein tiefschwarzes, geruchloses Pulver, das wasserunlöslich ist.
Es ist ein wichtiges Ausgangsmaterial für die Eisengewinnung. Eisen(II,III)-oxid liefert schwarze Farbpigmente, die für Baustoffeinfärbungen (Beton-, Pflastersteine, Dachpfannen, Mörtel, Bitumen) verwendet werden.
Magnetitpigmente werden in Audiocassetten, Ton- und Videobändern eingesetzt. Es wird zum Einfärben von Epoxidharzklebern, Kunststoffen sowie zur Herstellung von Farben und Lacken verwendet.
Wegen seiner Säure-, Base- und Chlorbeständigkeit wird Eisen(II,III)-oxid zur Herstellung von Magnetitelektroden eingesetzt.
Schmelzpunkt: 1538 °C
Ab 80 °C Zersetzung.
Eisen(II,III)-oxid
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 751
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.