Cobalt (Pulver) ist ein silbergraues, glänzendes Metall, hat magnetische Eigenschaften und ist härter als Stahl. Es löst sich gut in verdünnter Salpetersäure, schlecht in Salzsäure, Schwefelsäure und konzentrierter Salpetersäure.
Cobalt kommt in verschiedenen Erzen, seinen anorganischen Salzen (z.B. Cobaltchlorid, Cobaltnitrat, Cobaltsulfat) und in zahlreichen Pflanzen und Tieren vor.
Das Metall findet Verwendung zur Herstellung von Legierungen, Sikkativen und Pigmenten für die Glas-, Emaille- und Keramik-Industrie.
Dieses Datenblatt bezieht sich auf Cobalt als Metallpulver.
Für elementares Cobalt gibt es ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Schmelzpunkt: 1495 °C
Siedepunkt: 3185 °C
Schmelzpunkt und Siedepunkt wurden Herstellerinformationen entnommen.
Cobalt
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,5 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (festgelegt ausschließlich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 5 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H, MAK- und BAT- Werteliste der DFG)
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse I (Cobalt und seine wasserlöslichen Verbindungen, angegeben als Co): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 0,15 g/h oder die Massenkonzentration 0,05 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 8026
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Cobalt, metallisch mit Korngrößen unter 1mm. Für Korngrößen ab 1mm gilt die WGK 1 (Kennnummer 7955).