Chrom (Pulver) ist ein silberweißes, korrosions- und anlaufbeständiges hartes Metall, das im Urzustand zäh, form- und schmiedbar ist.
Es findet Anwendung als Pigment in Rostschutzlacken, bei der Lederfärbung, als Inhaltsstoff von Holschutzkonservierungsmittel und als Legierungsbestandteil von Edelstahl.
Für Chrom(VI)-oxid ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Chrom als Metallpulver.
Schmelzpunkt: 1837 °C bis 1877 °C
Siedepunkt: 2672 °C
Schmelzpunkt und Siedepunkt wurden Herstellerinformationen entnommen.
Chrom
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 1 x 15 min = 15 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Cr (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 10831
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Chrom in Pulverform mit einer Partikelgröße unter 1mm.