GisChem

Chrom (Pulver)

Auszug aus:
Datenblatt

Chrom (Pulver): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Chrom (Pulver) ist ein silberweißes, korrosions- und anlaufbeständiges hartes Metall, das im Urzustand zäh, form- und schmiedbar ist.
Es findet Anwendung als Pigment in Rostschutzlacken, bei der Lederfärbung, als Inhaltsstoff von Holschutzkonservierungsmittel und als Legierungsbestandteil von Edelstahl.
Für Chrom(VI)-oxid ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Chrom als Metallpulver.
Schmelzpunkt: 1837 °C bis 1877 °C
Siedepunkt: 2672 °C
Schmelz­punkt und Siedepunkt wurden Hersteller­informationen entnommen.
Chrom
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 1 x 15 min = 15 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Cr (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 10831
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Chrom in Pulverform mit einer Partikelgröße unter 1mm.