Zink (Staub) ensteht bei Herstellungs- und Nachbearbeitungsprozessen von Werkteilen u.a. beim Schleifen, Polieren und Bürsten.
Für Zink als Granulat oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Zink als Metallstaub.
Schmelzpunkt: 419 °C
Siedepunkt: 906 °C
Zündtemperatur: 500 °C
Untere Explosionsgrenze: 125 g/m³
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 770 °C
Mindestzündtemperatur der Staubschicht: 420 °C
Schmelzpunkt, Siedepunkt, Zündtemperatur, untere Explosionsgrenze, Mindestzündtemperatur der Staubwolke wurden Herstellerinformationen entnommen.
Zink
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7325
Die WGK gilt für Zink, metallisch mit Korngrößen unter 1mm. Für Korngrößen ab 1mm gilt die Kennnummer 1349: nwg.
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.