1,2-Propylenglykol wird auch als 1,2-Propandiol, 1,2-Dihydroxypropan, 2-Hydroxypropanol, Methylethylglykol, Methylethylenglykol, oder Propylenglykol bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose,schwach, aber charakteristisch riechende, feuchtigkeitsanziehende, ölige Flüssigkeit.
Der Stoff ist vollständig mischbar mit Wasser und vielen polaren organischen Lösemitteln wie z.B. Aceton, Alkoholen, Phenolen, Estern, Aminen sowie essentiellen Ölen, aber schlecht löslich in unpolaren Lösemitteln (z.B. Kohlenwasserstoffe).
Verwendung findet 1,2-Propylenglykol als Zwischenprodukt für Polyesterharze und Polyurethane, in Frostschutz- und Hydraulikmitteln, Bremsflüssigkeiten, Flammhemmstoffen, Weichmachern, Reinigungsmitteln, Konservierungsstoffen,
Korrosionshemmern, Desinfektions- und Dispersionsmitteln, Füllstoffen, Schmiermitteln, Papierhilfsstoffen, Lösemitteln, Textilveredlern, sowie als Zusatz in Farben, Lebensmitteln, Kosmetika, Tabak, Pharmazeutika und Pflanzenschutzmitteln.
Schmelzpunkt: -60 °C bis -59 °C
Siedepunkt: 185 °C bis 188 °C
Flammpunkt: 101 °C
Zündtemperatur: 420 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,6 Vol.-% bzw. 80 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,6 Vol.-% bzw. 400 g/m³
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 280
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.