Acetonitril wird auch als Methylcyanid, Ethannitril oder Essigsäurenitril bezeichnet. Es ist eine leichtflüchtige, farblose, etherartig und aromatisch riechende Flüssigkeit, die in Wasser und den meisten organischen Lösungsmitteln gut löslich ist.
Acetonitril wird zur Synthese organischer Verbindungen und als Lösemittel z.B. für physikalisch-chemische Untersuchungen verwendet. Außerdem ist es ein gutes Extraktionsmittel für Fettsäuren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs.
Ferner wird es im Labor bei der DNA- und Peptid-Synthese sowie der HPLC eingesetzt.
Schmelzpunkt: -45 °C
Siedepunkt: 80 °C
Flammpunkt: 2 °C
Zündtemperatur: 525 °C
Untere Explosionsgrenze: 3 Vol.-% bzw. 50 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16 Vol.-% bzw. 274 g/m³
Die Stoffdaten (obere Explosionsgrenze) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Acetonitril
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 17 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 8
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.