GisChem

Acetonitril

Auszug aus:
Datenblatt

Acetonitril: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Acetonitril wird auch als Methylcyanid, Ethannitril oder Essigsäurenitril bezeichnet. Es ist eine leichtflüchtige, farblose, etherartig und aromatisch riechende Flüssigkeit, die in Wasser und den meisten organischen Lösungsmitteln gut löslich ist.
Acetonitril wird zur Synthese organischer Verbindungen und als Lösemittel z.B. für physikalisch-chemische Untersuchungen verwendet. Außerdem ist es ein gutes Extraktionsmittel für Fettsäuren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs.
Ferner wird es im Labor bei der DNA- und Peptid-Synthese sowie der HPLC eingesetzt.
Schmelzpunkt: -45 °C
Siedepunkt: 80 °C
Flammpunkt: 2 °C
Zündtemperatur: 525 °C
Untere Explosionsgrenze: 3 Vol.-% bzw. 50 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16 Vol.-% bzw. 274 g/m³
Die Stoff­daten (obere Explosions­grenze) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Acetonitril
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 17 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 8
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.