GisChem

Phenol

Auszug aus:
Datenblatt

Phenol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Phenol wird auch als Benzophenol, Phenylhydrat, Phenylsäure, Phenylalkohol, Karbolsäure oder Oxybenzol bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen bis rosafarbigen, charakteristisch stechend süßlich riechenden, feuchtigkeitsanziehenden, kristallinen Feststoff, der sich an der Luft rot färbt und zerfließt.
Phenol kommt auch als Lösung und Schmelze in den Handel, mit ca. 10 % Wasseranteil ist Phenol bereits bei Raumtemperatur flüssig und wird als "Flüssigphenol" vertrieben.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Phenol als Fest­stoff.
Phenol ist unbegrenzt mischbar mit Ethanol, Diethylether, Ketonen, Säuren, aromatischen und halogenierten Kohlenwasserstoffen sowie Wasser bei Temperaturen über 65 °C. Unterhalb von 65 °C ist es nur mäßig löslich in Wasser.
Wässrige Lösungen reagieren schwach sauer.
Phenol ist schwerlöslich in aliphatischen Kohlenwasserstoffen.
Verwendung findet Phenol bei der Herstellung von z.B. Phenolharzen, Bisphenol-A, Caprolactam, Weichmachern und Antioxidantien.
Weiterhin wird es als Ausgangsprodukt für Insektizide, Herbizide, Kunst-, Gerb-, Farb- und Riechstoffe sowie für Adipin- und Pikrinsäure und in Kosmetika eingesetzt.
Als Desinfektionsmittel wurde Phenol weitestgehend von anderen Mitteln verdrängt, die Anwendung beschränkt sich auf einzelne Einsatzzwecke wie z.B. in biotechnologischen Laboratorien.
Schmelzpunkt: 41 °C
Siedepunkt: 180 °C bis 182 °C
Flammpunkt: 82 °C
Zündtemperatur: 595 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-% bzw. 50 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 9,5 Vol.-% bzw. 370 g/m³
Phenol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 8 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 0,18 mg/m³ - 22,4 mg/m³
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Phenol (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 120 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Keimzellmutagen Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 170
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.