2-Phenylphenol wird auch als Biphenyl-2-ol, 2-Hydroxydiphenyl, o-Phenylphenol, (1,1'-Biphenyl)-2-ol, OPP oder E 231 bezeichnet.
2-Phenylphenol ist ein weißer bis blass rosafarbener, schwach aromatisch riechender, kristalliner Feststoff, der schwer in Wasser, aber gut in den meisten organischen Lösemitteln sowie in Alkalihydroxidlösungen löslich ist.
Er wird als Desinfektionsmittel, Färbebeschleuniger, Fungizid, Weichmacher, Stabilisator für Wasser-Öl-Emulsionen, bei der Herstellung von Farben und in der Metall- und Lederverarbeitung eingesetzt.
In der Funktion als Desinfektionsmittel kommt OPP meist in Zubereitungen auch in biotechnologischen Laboratorien zum Einsatz.
2-Phenylphenol kommt als Pulver oder Schmelze in den Handel.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf 2-Phenylphenol als Feststoff.
Schmelzpunkt: 56 °C bis 58 °C
Siedepunkt: 275 °C
Flammpunkt: 124 °C
Zündtemperatur: > 520 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,4 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: 9,5 Vol.-%
2-Phenylphenol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1310
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.