Isobutanol wird auch als Isobutylalkohol, Isopropylcarbinol, i-Butanol, 2-Methyl-1-propanol und 2-Methylpropan-1-ol bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, süsslich bis fuselölartig riechende Flüssigkeit.
Der Stoff ist wenig löslich in Wasser und mischbar mit Alkohol, Ether, Aceton und diversen anderen organischen Lösungsmitteln.
Verwendet wird Isobutanol zur Herstellung von Lacken, Weichmachern und Estern, sowie als Lösungsmittel und Bestandteil in Abbeizern.
Schmelzpunkt: -108 °C
Siedepunkt: 106 °C bis 108 °C
Flammpunkt: 27 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,7 Vol.-% bzw. 52 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 11 Vol.-% bzw. 340 g/m³
Isobutanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,83 ppm - 4928 ppm
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 131
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.