Pyridin ist eine farblose bis hellgelbe, unangenehm stechend riechende, feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Der Stoff ist mischbar mit Wasser, Ethanol, Ethylether, Aceton und den meisten anderen organischen Lösungsmitteln.
Verwendung findet Pyridin z.B. als Lösungsmittel für organische Salze und Chemikalien in Labor und Technik, Vergällungsmittel für Brennspiritus, zur Synthese von Piperidin, Alkaloiden, Farbstoffen, Nikotinsäure,
Vitaminen, Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln, Insektiziden, Herbiziden und zur Denaturierung von Alkoholen. In biotechnologischen Laboratorien wird es zur Nukleinsäuresynthese eingesetzt.
Nach Gefahrstoffverordnung dürfen Dekorationsgegenstände, die den Stoff oder seine kennzeichnungspflichtigen Zubereitung enthalten, nicht hergestellt werden.
Nach 76/769/EWG ist das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen, Spielen und Scherzspielen.
Schmelzpunkt: -42 °C
Siedepunkt: 115 °C bis 116 °C
Flammpunkt: 17 °C
Zündtemperatur: 550 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,7 Vol.-% bzw. 56 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 10,6 Vol.-% bzw. 350 g/m³
Pyridin
Früherer Grenzwert der TRGS 900 (in Überarbeitung): 5 ml/m³ (ppm) bzw. 16 mg/m³. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie: 4 (4*Grenzwert; 15-Minuten-Mittelwert; maximal 1 Stunde pro Schicht)
Geruchsschwelle: 0,009 mg/m³ - 66 mg/m³
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 179
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.