Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gebinde nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen Staubentwicklung vermeiden. Auf Trockenheit achten, nur trockene Hilfsmittel verwenden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten.
Staubablagerung und -aufwirbelung vermeiden! Staubablagerungen sofort entfernen! Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbindungen zur Erde auch bei Schlauchleitungen und Armaturen nicht unterbrechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen. Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeitsschluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Lagerbedingungen beachten!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)
Augenschutz: Beim offenen Umgang Gestellbrille mit Seitenschutz.
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Handschutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung! Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung! Arbeitskleidung in EX-Bereichen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht anziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.