Ethylenglykol wird auch als 1,2-Ethandiol, Monoethylenglykol, Ethylenalkohol oder Glykol bezeichnet. Es ist eine farblose, ölige, stark feuchtigkeitsanziehende, fast geruchslose Flüssigkeit.
Sie ist mit Wasser, Alkoholen und Aceton mischbar, aber nicht mit Diethylether, Benzol und Chloroform.
1,2-Ethandiol wird zur Polyesterfaser- und -folienherstellung verwendet. Die Substanz wird ebenfalls bei der Herstellung von Polyurethanen als Vernetzer bzw. Kettenverlängerer eingesetzt.
Bei der PUR-Herstellung sind diese Vernetzer in der Regel schon der Polyolkomponente (5 bis 10 %, in Abhängigkeit von der Verarbeitungstechnik und -temperatur auch in anderen Konzentrationsbereichen) zugesetzt.
Sie bestimmen damit auch die Eigenschaften dieser Polyolformulierungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen.
Weiterhin ist der Stoff teilweise auch in Frostschutzmitteln für Kraftfahrzeuge (Kühler, Scheiben) zur Herabsetzung des Gefrierpunktes enthalten.
Schmelzpunkt: -16 °C
Siedepunkt: 197,6 °C
Flammpunkt: 111 °C
Zündtemperatur: 410 °C
Untere Explosionsgrenze: 3,2 Vol.-% bzw. 80 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 53 Vol.-% bzw. 1320 g/m³
Ethylenglykol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 26 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,21 mg/m³ - 63 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 105
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.