Desinfektionsmittel auf Chloramin-T-Basis können neben Chloramin-T, das auch als Tosylchloramidnatrium oder Natrium-p-toluolsulfonchloramid bezeichnet wird, noch Tenside oder weitere Hilfsstoffe enthalten.
Es handelt sich meist um ein weißes Pulver, das gut in Wasser löslich ist. Desinfektionsmittel auf Chloramin-T-Basis sind auch staubarm in Tablettenform erhältlich.
Bevorzugt sind Mittel einzusetzen, die in den offiziellen Listen des DGHM oder RKI aufgeführt sind. Die Wirkung als Desinfektionsmittel ist dann unter Einhaltung der angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten erwiesen.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem in medizinischen Bereichen und in Laboratorien. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in biotechnologischen Laboratorien.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.