GisChem

4,4'-MDI

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

4,4'-MDI: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue D-P006 Zutritt für Unbefugte v Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben, Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Vor dem Aufschmelzen des kristallisierten Stoffes überprüfen, dass Fässer unbeschädigt, drucklos und fest verschlossen sind, erst dann den Verschluss lösen. Erwärmte Fässer nur unter Absaugung mit Schutzausrüstung öffnen, siehe "Persönliche Schutzmaßnahmen". Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Entleerte Gebinde nicht weiterverwenden. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Vorbeugend Haut­schutz­salbe auf­tragen, um die Haut­reini­gung zu erleichtern. Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Über­wachungs­tätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß) oder Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß).

Körperschutz: Bei Spritz­ver­fah­ren: Voll­schutz­an­zug und Kunst­stoff­stie­fel!