Bremsflüssigkeiten für hydraulische Bremssysteme sind bernsteinfarbene, schwerflüchtige Flüssigkeiten mit einem charakteristischen Geruch, die feuchtigkeitsanziehend und wasserlöslich sowie löslich in polaren Lösungsmitteln sind.
Sie werden auf Basis von Glykolethern formuliert und enthalten zusätzlich Korrosionsinhibitoren und Antioxidationsmittel.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung abweichen.
Für kennzeichnungsfreie Bremsflüssigkeiten ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedepunkt: ca. 265 °C
Flammpunkt: > 100 °C
Zündtemperatur: > 200 °C
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,5 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 2,2 Vol.-%
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Inhaltsstoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten gemäß TRGS 900 werden im Sicherheitsdatenblatt des Produktes in den Abschnitten 3 oder 8 angegeben.
Wenn Kohlenwasserstoffe enthalten sind, muss für diese der Grenzwert nach der RCP-Methode bestimmt werden.
Weitere typische Inhaltsstoffe mit Grenzwerten:
Diethylenglykol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 44 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Methyldiglykol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 50 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.