Natriumdisulfit wird auch als Dinatriumdisulfit, Natriummetabisulfit, Natriumpyrosulfit oder E223 bezeichnet.
Es handelt sich um weiße oder gelblich-weiße Kristalle, die stechend nach Schwefeldioxid riechen.
Natriumdisulfit ist leicht löslich in Wasser. Es bildet sich Natriumhydrogensulfit.
Es wird in der Färberei zum Bleichen, Desinfizieren und Konservieren verwendet. In der Gerberei dient es zum Entkälken der Blößen und zur Reduktion von Dichromat.
Der Stoff wird auch in der Lebensmittelchemie als Antioxidans, zur Latexkoagulation und als Zusatz zu Silofutter eingesetzt.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Für Natriumhydrogensulfit als wässrige Lösung ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1169
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.